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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Schwierige Versicherungssuche

21. März 2020
von Theo Martin
Wenn ein Musikverein eine Dirigentin anstellt oder die Jugendmusik einem Musiklehrer ein Pensum erteilt, muss sie diese Musiker bei einer Berufsunfallversicherung anmelden. Das ist aber gar nicht so einfach.
 

 

 

In letzter Zeit hatten Vereine allerdings Mühe, entsprechende Versicherungen zu finden. Der Schweizer Blasmusikverband arbeitet an einer Lösung.

Im Herbst berichtete der Schweizer Musikrat von einem Fall, in dem ein Chor für seinen Leiter eine Versicherung abschliessen wollte. Das Vorhaben entwickelte sich zu einer Odyssee. Eine angefragte Unfallversicherung nach der anderen lehnte es gemäss dem Musikrat ab, den Chorleiter aufzunehmen.

Fast zeitgleich ging beim Schweizer Blasmusikverband die Anfrage eines Dirigenten ein. Auch er wurde von der angefragten Versicherung abgewiesen. Dies mit der Begründung, dass er bei einem anderen Arbeitgeber eine grössere Lohnsumme habe.


Das Problem mit dem kleinen Pensum

Musikvereine hätten tatsächlich immer wieder Schwierigkeiten, für ihre Dirigenten und Lehrer passende Versicherungen zu finden, bestätigt Hanspeter Frischknecht. Er ist in der Verbandsleitung des Schweizer Blasmusikverbandes für das Ressort Finanzen verantwortlich.

Schwierig werde es insbesondere, wenn Musizierende in einem anderen Hauptberuf arbeiten und dort deutlich mehr verdienen. Im Schadenfall haftet die Unfallversicherung desjenigen Arbeitgebers, in dessen Auftrag der Arbeitnehmer beim Unfallereignis tätig war. Das heisst, wenn sich ein Dirigent beim Auftritt mit seiner Musikgesellschaft ein Bein bricht, muss die Versicherung des Vereins die Heilungskosten, aber auch den Lohnersatz für sämtliche Arbeitsverhältnisse übernehmen.

«Wenn du nebst der Tätigkeit bei der Musikgesellschaft also noch Bundesrat wärst, müsste die Unfallversicherung der Musikgesellschaft nebst dem Dirigentenlohn auch noch den Bundesratslohn bezahlen», erklärt Frischknecht.


Lösung in Arbeit

Als zweites Hindernis nennt Frischknecht, dass Laienmusiker und Profis bei der Versicherung in die gleiche Kategorie fallen. Versicherer fürchten sich offenbar vor langwierigen Berufskrankheiten wie Tinnitus. Die Unfallversicherung ist indes eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. «Eine Versicherung kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eigentlich gar nicht nicht aufnehmen», sagt Frischknecht. Die Frage sei lediglich, zu welchen Konditionen sie dies tut.

Der Schweizer Blasmusikverband ist nun daran – zusammen mit anderen Verbänden – mit einer Versicherung eine gesamthafte Lösung auszuarbeiten. Kommt dieser Vertrag zustande, sollte es für Musikvereine künftig deutlich einfacher sein, ihre Dirigentinnen und Dirigenten zu versichern.

 

Quelle: windband.ch (Schweizer Blasmusikverband)

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