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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Hilfe für Blasmusikvereine

06. April 2020
von Theo Martin

Wer ein Konzert oder einen Vereinsanlass absagen musste, kann nun auf Entschädigung hoffen. Das teilt der Schweizer Blasmusikverband mit.

Um eine bleibende Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt der Schweiz zu erhalten, hat der Bund gestützt auf den Kulturartikel der Bundesverfassung (Art. 69 Abs. 2 BV) für ergänzenden Massnahmen im Kulturbereich namhafte finanzielle Mittel bereit gestellt.

Der Schweizer Blasmusikverband richtet im Auftrag des Bundes Finanzhilfen an Kulturvereine im Bereich Instrumentalmusik für den mit der Absage oder Verschiebung oder reduzierten Durchführung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden aus.

Dieser finanzielle Schaden (inkl. ein allfälliger Überschuss aus Einnahmen aus Kollekten oder Eintritten), kann ab sofort geltend gemacht werden.

 PDF

 

Quelle: windband.ch/eigene Ergänzung

Größe: 1.94 mb