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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

SBV-Informationen zu Corona

17. April 2020
von Theo Martin

Der Schweizer Blasmusikverband hat erneut Informationen zu Corona resp. zu Entschädigungen veröffentlicht. Proben, Konzerte und Versammlungen sind weiterhin nicht gestattet.

Mitteilung des Schweizer Blasmusikverbands

 

Gemeinsam stark

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten
Liebe Dirigentinnen und Dirigenten
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wir hoffen, Ihr hattet trotz der speziellen Umstände einigermassen «normale» und vor allem erholsame Osterfeiertage und vor allem hoffen wir, dass Ihr alle gesund seid.Hier wieder aktuelle Informationen in Bezug auf die weiterhin andauernde Corona-Viruskrise in der Hoffnung, sie mögen Euch dienlich sein.

Kurzarbeit für Dirigentinnen und Dirigenten

Im Newsletter Nr. 2 haben wir darauf hingewiesen, dass Musikvereine für den bei Ihnen angestellten Dirigenten Kurzarbeit beantragen können. Diesem Hin-weis gingen entsprechende Abklärungen voraus. Wir haben Kenntnis von bewiligten Gesuchen. Inzwischen haben wir aber auch Kenntnis erhalten, dass in den Kantonen Aargau und Jura auf die Gesuche gar nicht erst eingetreten wurde und wo doch, diese abgelehnt wurden. Wir sind der Meinung, dass die von den ent-sprechenden Kantonen erhaltenen, ablehnenden Antworten nicht mit den vom Bundesrat aufgrund der ausserordentlichen Lage bei der Kurzarbeit getroffenen, ausserordentlichen Massnahmen vereinbar sind. Das Bundesamt für Kultur teilt unsere Auffassung. Den Betroffenen haben wir empfohlen, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen. Eine Verfügung ist kostenlos. Ob gegen eine ablehnen-de Verfügung Einsprache erhoben werden soll, kann dann entschieden werden, wenn sich die Lage aufgrund anderer Entscheide oder einer konkreten Weisung des SECO geklärt hat. Ein paar ausgewählte Spezialfragen zu diesem Thema werden wir bald ein einem FAQ auf unserer Webseite abhandeln. Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass alle unsere Publikationen der Hilfestellung dienen und nicht der rechtlichen oder sonstigen Beratung.

Finanzhilfe an Vereine (Ausfallentschädigung)

Die Ausrichtung von Finanzhilfen an Vereine mit finanziellen Ausfällen (Ausfallentschädigung) hat sich konkretisiert. Der Schweizer Blasmusikverband wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) per Leistungsvereinbarung beauftragt, alle Gesuche im Bereich der Instrumentalmusik zu bearbeiten. Das Gesuchformular ist vom BAK vorgegeben. Ebenso die Prüfkriterien und Termine. Seit dem 6. April und noch bis am 20. Mai 2020 können die Gesuche eingereicht werden. Um unnötige Rückfragen oder gar eine Ablehnung zu vermeiden, nachstehend folgende wichtige Anliegen:

Gesuche müssen handschriftlich unterschrieben sein und zwar von den Personen, die gemäss Statuten dazu berechtigt sind.

Ausgefallene Subventionen der öffentlichen Hand zum Beispiel des Swisslos-Fonds eines Kantons können nicht geltend gemacht werden (hierfür gibt es ja diese Finanzhilfe). Hingegen können tatsächlich ausgefallene Einnahmen aus Sponsoring, einer Tombola etc. geltend gemacht werden, sofern die ausgefallenen Einnahmen der Vereinskasse zugute gekommen wären.

Aufwendungen für Dirigenten können nicht geltend gemacht werden. Es geht bei der Corona-Finanzhilfe darum, bereits getätigte Aufwendungen im Hinblick auf abgesagte oder verschobene Veranstaltungen finanziell abzufedern. Durchgeführte Proben sind (hoffentlich) kein Schaden...! Bei ausgefallenen Proben kann für die angestellten Dirigenten bei Erfüllung der Voraussetzungen Kurzarbeit beantragt werden. Auch die für ein Konzert beschafften Noten können später durchaus wieder verwendet werden und die Beschaffung ist kein Schaden.

Es gibt pro Verein maximal Fr. 10‘000 Ausfallentschädigung. Pro Verein kann nur ein Gesuch eingereicht werden. Die von einer Absage oder Verschiebung betroffenen Veranstaltungen sind daher in einem Gesuch einzureichen.

Der gesuchstellende Verein muss keinem Verband angehören.

Kantonale und kommunale Unterstützungen

Immer mehr Kantone und auch Gemeinden schnüren (auch zu Gunsten des Kulturschaffens) eigene Hilfspakete. Diese Pakete sind zum Teil ergänzend zur Finanzhilfe des Bundes für Kulturvereine im Laienbereich im Kultursektor (gem. Art. 10 COVID-Verordnung Kultur). Es würde den Rahmen dieser Mitteilung sprengen, alle kantonalen Hilfsprogramme aufzuzeigen. Wir empfehlen, bei den kantonalen Kulturämtern und auf den Kulturfachstellen der eigenen Gemeinde nachzufragen, welche Massnahmen auf kantonaler bzw. kommunaler Ebene bereits beschlossen oder geplant sind.

Kreative Ideen

Es ist wie mit allem, wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. Um zu verhindern, dass das musikalische Niveau während dem Probenverbot sinkt, ermuntern wir euch, auch in der probenfreien Zeit zu üben. Einige innovative Vereine haben diesbezügliche kreative Ideen umgesetzt. Stellt diese Ideen in die sozialen Medien und teilt sie fleissig. So finden die Ideen allenfalls Nachahmung und euer Verein kann auch während der Krise ein positives Zeichen setzen. Zudem sind solche Einträge in den sozialen Medien beste Werbung für unsere Sache und sie machen auch Spass anzuschauen. Zusammen schaffen wir das!

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit. Diese Publikation behandelt nicht zwingend jedes wichtige Thema und deckt nicht jeden Aspekt der Themen ab, mit denen sie sich beschäftigt. Sie dient der Hilfestellung und nicht der rechtlichen oder sonstigen Beratung.

 

 

Quelle: Newsletter Schweizer Blasmusikverband

Größe: 1.69 mb