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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Weiterhin keine Proben und Konzerte

22. April 2020
von Theo Martin

Der Schweizer Blasmusikverband hat weitere Informationen zu Corona resp. zu Entschädigungen veröffentlicht. Weiterhin gilt: Proben, Konzerte und Versammlungen sind momentan nicht gestattet.

Änderungen zum Versammlungsverbot gibt es offenbar frühestens anfangs Juni...

 

Mitteilung des Schweizer Blasmusikverbands

 

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten
Liebe Dirigentinnen und Dirigenten
Liebe Kolleginnen und Kollegen

In diesem Spezial-Newsletter wollen wir im Zusammenhang mit der Corona-Viruskrise auf ein paar Themen eingehen, die uns von Euch erreicht haben in der Hoffnung, die Antworten mögen Euch dienlich sein. Beachtet bitte auch das laufend aktualisierte FAQ auf der Webseitewww.windband.ch.Wiederaufnahme Probenbetrieb noch ungewissAb dem 27. April treten die ersten Lockerungen in Sachen Corona-Lockdown in Kraft. Dies hat der Bundesrat in diesen Tagen bekannt gegeben. Damit sind längst nicht alle Fragen geklärt. Was die schrittweise Lockerung für den SBV und seine Mitglieder bedeutet, steht heute leider noch nicht fest und kann daher auch noch nicht kommentiert werden. Der SBV ist aber daran, diese Thematik mit den verantwortlichen Bundesstellen zu klären. Vorderhand gilt das verfügte Proben- und Konzertverbot strikt und uneingeschränkt weiter.

Kurzarbeit für Dirigentinnen und Dirigenten
Nachdem zu Beginn der Krise zumindest in zwei Kantonen die Voranmeldungen von Laienmusikverbänden für Kurzarbeit rigoros abgelehnt wurden, haben wir in-zwischen Kenntnis erhalten, dass zumindest in einem dieser beiden Kantone nun doch auf die Anfragen eingetreten und diese bei Erfüllung der Voraussetzungen ebenfalls bewilligt werden. Im anderen Kanton hat sich der Kantonalverband der Sache ebenfalls angenommen und es zeichnet sich auch hier eine Lösung ab. In allen anderen Kantonen scheint das Thema keine Probleme zu bereiten, worüber wir sehr froh sind und den kantonalen Amtsstellen für ihre grosse Arbeit herzlich danken.

Finanzhilfe an Vereine (Ausfallentschädigung)
Die Ausrichtung von Finanzhilfen an Vereine mit finanziellen Ausfällen (Ausfallentschädigung) ist angelaufen. Bis zum Redaktionsschluss dieses Newsletters sind Gesuche mit einem beantragten Gesamtvorlumen von gegen 900’000 Franken eingegangen. Noch bis am 20. Mai 2020 werden Gesuche entgegengenommen. Offenbar sind einige im Juni oder Juli geplante Veranstaltungen noch nicht abgesagt oder verschoben worden, so dass für diese Veranstaltungen auch kein Ausfallgesuch gestellt werden kann. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, mit der Gesucheinreichung noch etwas zuzuwarten. Alle Gesuche, die bis am 20. Mai 2020 eintreffen, werden gleich behandelt und bekommen bei Erfüllung der Voraussetzungen die Ausfallentschädigung.

Aus dem Verband
Wie in einem Schreiben an die Mitgliedsverbände informiert, wurde die ordentliche Delegiertenversammlung des SBV - vorderhand noch ohne Nennung eines genauen Datums - auf die zweite Hälfte August 2020 verschoben. Die Finanzbeschlüsse sollen vorher auf dem schriftlichen Weg eingeholt werden. Die SBV-Verbandsleitung hat zudem in Absprache mit der Musikkommission beschlossen:
- dass die Instrumentalisten- und Dirigentenkurse infolge von Corona dieses Jahr nicht obligatorisch mit einer Prüfung abgeschlossen werden müssen;
- dass alle Dirigentenkurse mittels eines Zertifikats ohne Prüfung mit einem Qualifikationspapier ihres Lehrers bedient werden und damit die Möglichkeit zur Weiterbildung erlangen;
- dass die Subventionen für Instrumentalisten-Kurse im Jahr 2020 einheitlich für alle Kursbesucher ausgerichtet werden (mit oder ohne Abschlussprüfung);dass Subventionen für Dirigentenkurse ausgerichtet werden, auch wenn diese nicht bis am Schluss des Jahres durchgeführt werden;
- dass das nächste Musikmodul des Programms Jugend und Musik im November 2020 geplant ist.

Eidgenössisches Musikfest
Es ist derzeit davon auszugehen, dass das EMF2021 in vorgesehener Weise durchgeführt werden kann. Die Frage von der Basis, ob das beim derzeitigen Verbot von Musikproben realistisch sei, hat die SBV-Musikkommission dahingehend beantwortet, als dass es ohne Probleme möglich sei, sich für das EMF vorzubereiten, wenn nach den Sommerferien ab August/September 2020 wieder mit den Probearbeiten begonnen werden könne. Dieser Aussage hat sich die Verbandsleitung angeschlossen.Auf eine provisorische Anmeldung zum EMF2021 wird verzichtet. Dagegen ist davon auszugehen, dass die per 30. September 2020 festgelegte Anmeldefrist keine Verlängerung erfahren wird. Wir bitten Euch, dies unbedingt zu beachten. Gleichzeitig bitten wir Euch, eure Vereine für eine Teilnahme am EMF zu motivieren.

Zusammen schaffen wir das!Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Diese Publikation behandelt nicht zwingend jedes wichtige Thema und deckt nicht jeden Aspekt der Themen ab, mit denen sie sich beschäftigt. Sie dient der Hilfestellung und nicht der rechtlichen oder sonstigen Beratung.

 

 Quelle: Corona-Newsletter des Schweizer Blasmusikverbands

 

Größe: 1.94 mb