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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Bund verlängert Unterstützung der Kultur

14. Mai 2020
von Theo Martin

Wie verschiedene Medien heute berichten, hat der Bundesrat die Unterstützung des Kultursektors bis 20. September verlängert.

Die Auswirkungen des Coronavirus auf den Kultursektor gehen nach Ansicht der Regierung deutlich über die aktuelle Geltungsdauer der Unterstützung hinaus, heisst es unter anderem in der Schweizer Musikzeitung.

Gemäss den Corona-Regelungen bleiben sämtliche Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis mindestens Ende August verboten. Zudem bleiben zahlreiche Kulturinstitutionen bis mindestens am 8. Juni geschlossen.

Der Bundesrat hat nun die entsprechende Covid-Verordnung verlängert. Dabei wird der Betrag zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen vorerst nicht erhöht. Im März hatte der Bundesrat 280 Millionen Franken für zwei Monate zur Verfügung gestellt.

Neu werden aber Mittel, die bisher für die Finanzierung der zinslosen Darlehen für Kulturunternehmen verwendet wurden, teilweise den Ausfallentschädigungen zugewiesen. Bis jetzt sind Gesuche um Unterstützung in der Höhe von 234 Millionen Franken eingegangen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden freuen sich über den heutigen Beschluss des Bundesrates, die Unterstützung des Kultursektors bis zum 20. September zu verlängern. Insbesondere, da auch kleinere Veranstaltungen noch längere Zeit nicht möglich sein werden und viele Kulturinstitutionen bis mindestens 8. Juni geschlossen sein werden, ist dieser Entscheid für die Kulturbranche eine Erleichterung.

Die Nothilfe von Suisseculture Sociale, die seit dem 6. April vergeben werden kann, sei gut angelaufen und es sind bisher über 1000 Gesuche eingegangen. Für viele Kulturschaffende werden jedoch die Folgen von abgesagten Veranstaltungen, Konzerten und Ausstellungen erst längerfristig spürbar sein, und es ist davon auszugehen, dass manche Notlage sich erst mit der Verzögerung von einigen Monaten oder sogar Jahren zeigen wird.

Es sei deshalb für Künstlerinnen und Künstler existenziell wichtig, dass sie auch nach dem 20. Mai noch Gesuche für Erwerbsausfall, Ausfallsentschädigungen oder Nothilfe stellen können.

Ob die finanziellen Mittel für die Dauer der Verlängerung ausreichen werden, esi im Moment noch nicht abzuschätzen. Suisseculture begrüsst die Zuweisung zusätzlicher Mittel innerhalb des Gesamtbetrags von 280 Millionen Franken für die Ausfallentschädigungen. Ob eine Erhöhung des Kredits notwendig sein wird, müsse zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. 

 

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