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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Hoffen auf den 27. Mai

14. Mai 2020
von Theo Martin

Die Corona-Massnahmen des Bundesrats haben viele Abgrenzungsfragen offengelassen. Nun hofft die Blasmusik auf den 27. Mai.

 

Corona-Newsletter Nr. 8 des Schweizer Blasmusikverbands

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten
Liebe Dirigentinnen und Dirigenten
Liebe Kolleginnen und Kollegen

In diesem Spezial-Newsletter gehen wir im Zusammenhang mit der Corona-Viruskrise auf euren Wunsch hin nochmals speziell auf die vom Bundesrat am 29. April 2020 beschlossenen Lockerungsmassnahmen sowie auf die per 8. Juni erwartete Wiederaufnahme des Probenbetriebs ein.

Private Aufführungen in kleinen Gruppen
Die COVID-19-Verordnung 2 des Bundes hält nach wie vor fest, dass private und öffentliche Veranstaltungen, einschliesslich Vereinsaktivitäten grundsätzlich verboten sind. Im Zusammenhang mit den vom Bundesrat per 11. Mai beschlossenen Lockerungsmassnahmen, haben sich viele Abgrenzungsfragen ergeben. Im letzten Newsletter haben wir ausgeführt, wie das Bundesamt für Gesundheit die vom Bundesrat verordneten Lockerungen interpretiert. Dabei wurde eine Trennlinie zwischen musikalischen Aktivitäten mit didaktischem Charakter und reinem Musizieren «zum Plausch» gezogen. Wir sind uns bewusst, dass die Interpretation nicht zu Gunsten unserer Tätigkeit war, gleichwohl stehen wir vollumfänglich hinter dieser Trennlinie. Es kommt bei der Eindämmung der Pandemie letztlich auf das Verhalten jedes/jeder Einzelnen an. Als grösster Laienmusikverband in der Schweiz tragen wir eine grosse Mitverantwortung. Aber es ist auch uns klar, dass es nach wie vor keine messerscharfe Trennlinie vom Erlaubten zum Verbotenen gibt. So sind Veranstaltungen im kleinen privaten Rahmen (und implizit wohl auch die entsprechenden Proben) gemäss den Erläuterungen zur Covid-Verordnung möglich, z.B. Darbietungen in Wohnquartieren, bei denen Anwohnende von ihren Balkonen und Terrassen aus zuhören oder zusehen können und die übrigen Vorgaben der Verordnung respektiert werden. Letztlich steht die individuelle Verantwortung im Vordergrund. Jede Einzelne bzw. jeder Einzelne kann durch einen massvollen sozialen Umgang einen wesentlichen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung bzw. zur Eindämmung des Coronavirus leisten.

Schutzkonzept für erwartete Wiederaufnahme der Proben
Spätestens am 27. Mai wird der Bundesrat den nächsten Lockerungsschritt bekannt geben. Es ist gut möglich, dass der Probenbetrieb ab dann wieder aufgenommen werden kann, dies allerdings nur mit einem auf den individuellen Betrieb angepassten Schutzkonzept. Um diesen enormen Aufwand für jeden Verein und jede Institution zu minimieren, beschlossen der Schweizerische Bühnenverband, der Schweizer Verband technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe und orchester.ch eine Fachgruppe zu bilden. Zusammen mit Fachspezialisten und Arbeitsärzten erarbeiten die Fachgruppen ein für die gesamte Orchester-/Veranstaltungsbranche gültiges Schutzkonzept. Seit kurzem liegt der erste Teil des Konzepts vor. Der erste Teil umfasst nebst generellen Schutzmassnahmen auch konkrete Anweisungen zu allen wesentlichen Arbeitsschritten, wie Auf- und Abbau sowie Probebetrieb. Wir sind aktuell daran zu prüfen, welche Teile aus dem uns freundlicherweise zur Verfügung gestellten Schutzkonzept für unsere Mitglieder relevant sind und tragen diese Teile im Einvernehmen mit den Urhebern für euch zusammen. Entsprechende Informationen folgen in Kürze.

Alle Arbeitsschritte mit Publikumsbezug bis hin zu den eigentlichen Aufführungen werden im zweiten Teil abgebildet, die das Gesamtkonzept vervollständigen. Dieser zweite Teil wird ebenfalls nächstens fertig gestellt sein.

Musik-Livestreams im Internet
Seit Veranstaltungen und Live-Events aufgrund der Massnahmen des Bundesrates zurzeit verboten sind, finden die entsprechenden Aktivitäten vermehrt im Internet statt. Das ist rechtlich nicht unproblematisch. Der Verband hat diesbezüglich mit der SUISA den Kontakt gesucht und kann folgendes mitteilen: Die SUISA erlaubt unseren Mitgliedsvereinen diese «Anlässe» ins Netz zu verlagern und Livestreams anzubieten. Durch die Bezahlung der SUISA-Gebühren durch die Mitgliedsvereine sind auch Livestreams abgegolten, solange damit keine zusätzlichen Einnahmen generiert werden. Diese Erlaubnis gilt vorerst bis zum 31. Mai 2020 und wird – sollte das Veranstaltungsverbot bestehen bleiben – entsprechend verlängert.

Verlängerung der COVID-Verordnung Kultur
Die Auswirkungen des Coronavirus auf den Kultursektor gehen deutlich über die vorerst auf 2 Monate beschränkte Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur hinaus. So bleiben beispielsweise gemäss Bundesratsbeschluss vom 29. April 2020 sämtliche Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen mindestens bis Ende August 2020 verboten. Ausserdem bleiben zahlreiche Kulturinstitutionen bis mindestens am 8. Juni 2020 geschlossen. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat am 13. Mai 2020 beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur bis zum 20. September zu verlängern. Die Details werden vom Bundes-amt für Kultur zurzeit ausgearbeitet. Es bleibt daher vorderhand so, dass bei der aktuellen Finanzhilfe des Bundes im Laienkulturbereich (Ausfallentschädigung nach Art. 10 Covid-Verordnung Kultur) nur Veranstaltungen berücksichtigt werden können, die bis Ende August 2020 hätten stattfinden sollen und wegen dem Veranstaltungsverbots des Bundes bis am 20. Mai 2020 verschoben oder ab-gesagt wurden. Über eine diesbezügliche Änderung informieren wir unmittelbar nach Vorliegen der entsprechenden Details. Das sollte noch vor dem 20. Mai der Fall sein.Zusammen schaffen wir das!

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.Diese Publikation behandelt nicht zwingend jedes wichtige Thema und deckt nicht jeden Aspekt der Themen ab, mit denen sie sich beschäftigt. Sie dient der Hilfestellung und nicht der rechtlichen oder sonstigen Beratung.

 

Quelle: Newsletter Schweizer Blasmusikverband

 

Größe: 1.69 mb