Präzisierungen des SBV
Auf entsprechende Anfragen des BDV hat der Schweizer Blasmusikverband seine Ausführungen zum Schutzkonzept in der Blasmusik präzisiert.
Herzlichen Dank an Valentin Bischof, Präsident der Verbandsleitung, für die nachstehenden Ausführungen: Im kommenden Unisono wird folgender Passus publiziert. Acht zentrale Elemente für Proben und Konzerte Der SBV nennt dazu acht zentrale Elemente für Proben und Konzerte: Der SBV hält in diesem Zusammenhang (...) ausdrücklich auch fest, dass eine Adress- oder Präsenzliste kein Freipass für die Unterschreitung der Abstandsregel ist. Oberstes Gebot bleibt die Abstandsregel. Grund dafür ist, dass sich das Ansteckungsrisiko bei geringerem Abstand erhöht und bei einer Infektion alle Beteiligten für mindestens 10 Tage in Quarantäne müssten.
|