Skip to main content
Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Präzisierungen des SBV

03. Juni 2020
von Theo Martin

Auf entsprechende Anfragen des BDV hat der Schweizer Blasmusikverband seine Ausführungen zum Schutzkonzept in der Blasmusik präzisiert.

Herzlichen Dank an Valentin Bischof, Präsident der Verbandsleitung, für die nachstehenden Ausführungen:

Grundsätzlich sind (...) die von uns kommunizierten Empfehlungen verbindlich. Diese sind jeweils mit den entsprechenden Bundesstellen abgesprochen.

Im kommenden Unisono wird folgender Passus publiziert.

Acht zentrale Elemente für Proben und Konzerte

Der SBV nennt dazu acht zentrale Elemente für Proben und Konzerte:
- Personen mit Symptomen sollen zu Hause bleiben.
- Risikopersonen entscheiden freiwillig über die Teilnahme.
- Die Hände sind regelmässig zu waschen oder zu desinfizieren.
- Besondere Beachtung sollen die Musiker dem Kondenswasser schenken.
- Weiter muss der Abstand von zwei Metern eingehalten werden, ...
- ...andernfalls sind technische Vorkehrungen zu treffen.
- Beim Proben empfiehlt der SBV vier Quadratmeter pro Person vorzusehen – zwei Meter nach vorne, je einen Meter zur Seite (zusammen also 2 Meter zwischen den Personen).
- Oberflächen, Gegenstände sowie gemeinsam genutzte Instrumente sollen regelmässig gereinigt und desinfiziert werden.

 Der SBV hält in diesem Zusammenhang (...) ausdrücklich auch fest, dass eine Adress- oder Präsenzliste kein Freipass für die Unterschreitung der Abstandsregel ist.

Oberstes Gebot bleibt die Abstandsregel. Grund dafür ist, dass sich das Ansteckungsrisiko bei geringerem Abstand erhöht und bei einer Infektion alle Beteiligten für mindestens 10 Tage in Quarantäne müssten.

 Schutzkonzept

 Merkblatt

 

SBV passt Schutzkonzept an

 

 

Größe: 1.69 mb