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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Konzerte sind verboten

14. Dezember 2020
von Theo Martin

Auch wenn es einige Schlaumeier noch nicht wahrhaben wollen: Mit den jüngsten Entscheiden des Bundesrats sind Konzerte verboten.

 

SBV-Newsletter Nr. 17 zu Corona

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten
Liebe Dirigentinnen und Dirigenten
Liebe Kolleginnen und Kollegen
 
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Ziel ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Nachfolgend die Parameter, unter welchen gemäss den Bundesvorgaben weitergearbeitet werden darf und weitere in diesem Zusammenhang relevante Informationen.

 

Proben
Proben von Blasmusikvereinen sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
• Max. 5 Personen (inkl. Leitung)
• Grosse Räumlichkeit
• Wirkungsvolle Lüftung
• Einhaltung eines «zusätzlichen Abstands»*)
• Generelle Maskentragpflicht (ausser zum Spielen)
• Falls mit mehreren Ensembles à 5 Personen gearbeitet wird, darf es zu keinen Durchmischungen kommen.
• Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind wie bisher innerhalb der vom Bund festgelegten Grenzen erlaubt. Zu Durchmischungen darf es nicht kommen.

*) Aus den Vorgaben für Sportarten, die mit keiner erheblichen körperlichen Anstrengung verbunden sind (z.B. Yoga) und bei denen die fix zugewiesenen Plätze nicht verlassen werden und falls eine wirkungsvolle Lüftung gewährleistet ist, kann abgeleitet werden, dass 4 m2 (2 x 2 m) pro Person zulässig sind. Falls mehr Platz zur Verfügung steht, umso besser.

Konzerte
Die Durchführung von Veranstaltungen ist bis am 22. Januar 2021 verboten.

Parallele Kompetenz und Vollzug bei den Kantonen
Achtung: da wir uns weiterhin «nur» in der besonderen Lage nach Epidemiengesetz befinden, bleiben die Kantone parallel zum Bund zuständig. Sie können weitergehende Einschränkungen (weniger Personen, grössere Abstandregel, komplettes Probeverbot) verfügen. Das muss bei der Planung berücksichtigt werden.

Livestreams
Veranstaltungen und Live-Events werden aufgrund der behördlichen Massnahmen wieder vermehrt im Internet übertragen. Wie schon im März hat der Verband diesbezüglich wieder mit der SUISA den Kontakt gesucht und kann folgen-des mitteilen: Die SUISA erlaubt unseren Mitgliedsvereinen Livestreams solcher «Anlässe» anzubieten. Durch die Bezahlung der SUISA-Gebühren durch die Mitgliedsvereine sind auch Livestreams abgegolten, solange damit keine zusätzlichen Einnahmen generiert werden.

Aufgezeichnete Videos sind solange unproblematisch, als sie über grosse Plattformen wie Youtube, Facebook etc. verbreitet werden und auf der eigenen Website nur verlinkt sind. Werden diese Videos (sogenannte «On demand»-Angebote) aber direkt auf die Website des Vereins gestellt, dann müssen dafür Urheberrechtsgebühren bezahlt werden. Bitte denkt daran, auch Online-Aufführungen sind öffentliche Aufführungen, welche in den SUISA-Meldungen erfasst werden müssen.

Finanzhilfe (Ausfallentschädigung)
Die Finanzhilfe geht weiter und sie ist in Anbetracht der Umstände dringender denn je. Wir bitten aber folgendes zu beachten: Während in der ersten Phase (bis September 2020) auch für freiwillig abgesagte Anlässe Finanzhilfe geleistet wurde, sind die Anforderungen für die zweite Phase erheblich erhöht worden. So müssen Absagen, Verschiebungen oder reduzierte Durchführungen aufgrund behördlicher Vorgaben erfolgen. Unter behördlichen Vorgaben sind die konkreten Massnahmen von Bund, Kanton oder Gemeinde zu verstehen. Eine behördliche Vorgabe ist zum Beispiel ein Veranstaltungsverbot, wie es aktuell für die gesamte Schweiz besteht. Eine Empfehlung zu Hause zu bleiben, ist keine behördliche Vorgabe. Was noch erlaubt ist, soll auch durchgeführt werden. Selbstverständlich muss es nicht durchgeführt werden, aber wer freiwillig darauf verzichtet, hat keinen Anspruch auf Ausfallentschädigung. Die erste Durchsicht der Gesuche zeigt, dass viele Gesuche zu wenig auf diesen Aspekt eingehen. Wir empfehlen den Gesuchstellenden dringend, diesem Aspekt besondere Rechnung zu tragen und die Gesuche entsprechend zu begründen/dokumentieren. In der aktuellen Phase der Finanzhilfe werden zudem reine Geldbeschaffungsveranstaltungen (wie Lottoabende etc.) nicht mehr zugelassen.

Zusammen schaffen wir das!
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit

Quelle: Corona-Newsletter Nr. 17 des Schweizer Blasmusikverbands