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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Kein erhöhtes Ansteckungsrisiko bei Blasinstrumenten

16. März 2021
von Theo Martin

Der Schweizer Blasmusikverband hat seine Forderungen an den Bundesrat und das Bundesamt für Kultur formuliert. Er betont erneut, dass das Spielen eines Blasinstruments kein Risiko bedeutet.

 

 (version française en bas)

Verschiedene Messungen haben gezeigt, dass beim Spielen eines Blasmusikinstruments kein erhöhtes Risiko einer Übertragung von Covid-19 besteht. Die Tonbildung erfolgt nämlich (entgegen der Bezeichnung Blasmusik) nicht durch die ins Instrument gestossene Luft, sondern durch die mit der Lippe beim Mundstück erzeugten Schwingungen der Luft. Die Tröpfchen bleiben im Instrument als Kondenswasser zurück. Das Blasinstrument funktioniert gewissermassen als Filter.

Dr. Thomas Eiche, Arbeitshygieniker SGAH hat in Zusammenarbeit mit dem Sinfonieorchester Basel, dem Tonhalle Orchester Zürich und dem Schauspielhaus Basel Untersuchungen über Aerosole und Tröpfchen bei künstlerischen Tätigkeiten durchgeführt. Bei den Blasinstrumenten hat er alle in einem Sinfonieorchester vorkommenden Holz- und Blechblasinstrumente gemessen.

Für seine Messungen hat der Arbeitshygieniker Eiche eine Methode verwendet die auch in der Arbeitshygiene für Feinstaub und damit Aerosolmessungen üblich ist. Das Grimm Aerosolspektrometer ist ein sehr bewährtes Messgerät aus Deutschland und misst Partikel von 0.25 bis 32 Mikrometer Durchmesser. Die Messung ist empfindlich genug um daraus Schlüsse über möglicherweise virenhaltige Aerosole aus der Atmung ziehen zu können.

Ausser bei «lautem Schreien» und «wütend lautem Sprechen» liegen alle Messwerte im sehr tiefen Bereich von rund einem Nanoliter pro Kubikmeter. Das heisst, insbesondere bei den Blasinstrumenten kann die Einhaltung der Abstandsregel des BAG als ausreichende Massnahme betrachtet werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko einer Übertragung von Covid-19!

 

Forderungen ab Bundesrat und Bundesamt für Kultur

Zusatzpersonen zu kulturellen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen

Gemäss 6f Abs. 2 lit. a sind Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger im kulturellen Bereich zugelassen. Es stellt sich hierbei die Frage, wieviele erwachsene (vereinseigene) Personen dabei sein dürfen. Im ersten Lockdown vom letzten Jahr gab es dazu Ausführungen in den Erläuterungen. Wie ist das jetzt? Es braucht diesbezüglich eine Aussage, allenfalls auch nur in den Erläuterungen. Diese Frage kam auch von den Chören und Musikschulen.

Publikumsverbot im Laienbereich

Gemäss Art. 6f Abs. 2 sind im nichtprofessionellen Bereich Aktivitäten vor Publikum verboten, während im professionellen Bereich Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen drinnen und 150 Personen draussen erlaubt sind. Das ist eine stossende und nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Den Vereinen fehlen die Ziele. Auf was sollen sie denn üben? Wir verlangen eine Gleichbehandlung mit dem professionellen Bereich.

Vorgaben in Bezug auf den Abstand bzw. die erforderliche Fläche

Ziff. 3ter von Anhang 1 verlangt, dass bei Aktivitäten mit Blasmusik für jede Person Flächen von mindestens 25 Quadratmeter zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen. Damit sind Proben nur noch in Räumlichkeiten mit 375 Quadratmeter (15 Personen a 25 m2) Fläche möglich und die Musikanten müssen 10 Meter weit auseinander sitzen. Eine normale Gemeindeturnhalle würde hier schon nicht mehr ausreichen. Diese Vorgabe ist absurd und fusst auf dem Vorurteil, dass Blasmusikinstrumente Virenschleudern sind. Das Gegenteil ist der Fall, Blasinstrumente sind eigentliche Filter. Es gibt genügend seriöse Studien, die das belegen. Man kann mit einer Trompete nicht einmal eine Kerze auslöschen. Die Diskriminierung der Blasmusik muss endlich ein Ende haben, ansonsten eine nachhaltige Schädigung des Blasmusikwesens die Folge sein wird. Wir weisen hier auf unser Schutzkonzept hin, das auf den wissenschaftlichen Studien fusst (1.5 m gegen vorne, 1m zur Seite, 3 m2 pro Person). Mit anderen Abständen und unter anderen Bedingungen wird es für Erwachsene kaum möglich sein zu proben.

 

Der BDV unterstützt die SBV-Position

 

 

  requêtes à la Confédération_2021.03.15

 Pas d’augmentation du risque d’infection par les instruments à vent_2021.03.15

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