Zusatzpersonen zu kulturellen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen
Gemäss 6f Abs. 2 lit. a sind Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger im kulturellen Bereich zugelassen. Es stellt sich hierbei die Frage, wieviele erwachsene (vereinseigene) Personen dabei sein dürfen. Im ersten Lockdown vom letzten Jahr gab es dazu Ausführungen in den Erläuterungen. Wie ist das jetzt? Es braucht diesbezüglich eine Aussage, allenfalls auch nur in den Erläuterungen. Diese Frage kam auch von den Chören und Musikschulen.
Publikumsverbot im Laienbereich
Gemäss Art. 6f Abs. 2 sind im nichtprofessionellen Bereich Aktivitäten vor Publikum verboten, während im professionellen Bereich Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen drinnen und 150 Personen draussen erlaubt sind. Das ist eine stossende und nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Den Vereinen fehlen die Ziele. Auf was sollen sie denn üben? Wir verlangen eine Gleichbehandlung mit dem professionellen Bereich.
Vorgaben in Bezug auf den Abstand bzw. die erforderliche Fläche
Ziff. 3ter von Anhang 1 verlangt, dass bei Aktivitäten mit Blasmusik für jede Person Flächen von mindestens 25 Quadratmeter zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen. Damit sind Proben nur noch in Räumlichkeiten mit 375 Quadratmeter (15 Personen a 25 m2) Fläche möglich und die Musikanten müssen 10 Meter weit auseinander sitzen. Eine normale Gemeindeturnhalle würde hier schon nicht mehr ausreichen. Diese Vorgabe ist absurd und fusst auf dem Vorurteil, dass Blasmusikinstrumente Virenschleudern sind. Das Gegenteil ist der Fall, Blasinstrumente sind eigentliche Filter. Es gibt genügend seriöse Studien, die das belegen. Man kann mit einer Trompete nicht einmal eine Kerze auslöschen. Die Diskriminierung der Blasmusik muss endlich ein Ende haben, ansonsten eine nachhaltige Schädigung des Blasmusikwesens die Folge sein wird. Wir weisen hier auf unser Schutzkonzept hin, das auf den wissenschaftlichen Studien fusst (1.5 m gegen vorne, 1m zur Seite, 3 m2 pro Person). Mit anderen Abständen und unter anderen Bedingungen wird es für Erwachsene kaum möglich sein zu proben.