Skip to main content
Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Quintette bleiben erlaubt

11. Dezember 2020
von Theo Martin

Der Bundesrat hat entschieden: Konzerte von Musikgesellschaften sind ab Samstag, 12. Dezember verboten, Proben bis 5 Personen bleiben möglich.

 

Zusammenfassung:
- Öffentliche Veranstaltungen (also Konzert) sind verboten
- Proben sind für Amateure möglich bis 5 Personen
- Ausnahmen gibt es für Kinder, Jugendliche und Profis

 

Die Äusserungen von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und von Bundesrat Alain Berset sowie die Angaben auf der BAG-Website lassen sich so zusammenfassen:

- Veranstaltungen verboten: Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
- Sport und Kultur: höchstens zu fünft.

Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.

Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensemble

* * *

Reaktionen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Größe: 148.33 kb