Medienpolitik
Zwei Jahre Garantie sind zu wenig
Die SRG verkauft ihre drei Swiss Satellite Radios: CH Media übernimmt Radio Swiss Pop, Digris Radio Swiss Classic und Radio Swiss Jazz. Die neuen Eigentümerinnen verpflichten sich, die bisherige Ausrichtung und einen Anteil von mindestens 50 Prozent Schweizer Musik beizubehalten – aber lediglich für zwei Jahre. Danach entscheiden sie frei über Programm, Verbreitung und Vermarktung.
Für «Sonart – Musikschaffende Schweiz» ist das nach eigenen Angaben bitter und enttäuschend. In der Medienmitteilung heisst es weiter: «Bereits bei der Ankündigung des Verkaufs 2025 hatten wir eine langfristige Garantie für den hohen Anteil Schweizer Musik gefordert. Zwei Jahre sind keine nachhaltige Absicherung, sondern vertagen die Unsicherheit lediglich. Die drei Sender sind wichtige Plattformen für die Sichtbarkeit Schweizer Musik und generieren über Suisa und Swissperform auch direkte Einnahmen für Musikschaffende.»
Besonders befremdlich sei der Zeitpunkt: “Ausgerechnet am Schweizer Musiktag, an dem die SRG Schweizer Musik während 24 Stunden ins Zentrum stellt, kommuniziert sie den Verkauf dreier Sender, auf denen Schweizer Musik das ganze Jahr über einen aussergewöhnlich hohen Stellenwert hat. Symbolischer könnte der Widerspruch kaum sein.”
Umso schwerer wiege dieser Entscheid wenige Monate nach der Abstimmung über die Halbierungsinitiative. Sonart und Musikschaffende haben sich mit grossem Engagement für eine starke SRG eingesetzt – gerade weil ein gut finanzierter Service public für die Sichtbarkeit und Vielfalt des Schweizer Kulturschaffens zentral ist. Dass wenige Monate später erneut ausgerechnet bei der Schweizer Musik abgebaut wird, empfindet Sonart als Affront gegenüber jenen Musikschaffenden, die sich mit grossem Engagement für eine starke SRG eingesetzt haben.
Auch die Begründung der SRG für den Verkauf greift aus Sicht von Sonartzu kurz. Sie schreibt, die Sender gehörten «als reine Musiksender nicht zum Auftrag der SRG gemäss Konzession». Zwar handelt es sich bei Swiss Pop, Swiss Jazz und Swiss Classic nicht um Pflichtprogramme. Die geltende Konzession sieht solche Programme jedoch ausdrücklich vor. In Art. 16 Abs. 2 lit. c heisst es:
«Sie kann […] für alle Sprachregionen gesamthaft: je ein Musikprogramm in den Stilrichtungen Klassik, Jazz und Pop mit je einem Anteil Schweizer Musik von mindestens 50 Prozent […] veranstalten.»
In den offiziellen Erläuterungen zur Konzession werden Swiss Pop, Swiss Jazz und Swiss Classic zudem ausdrücklich als Teil des Service-public-Angebots der SRG bezeichnet. Die Programme sind also nicht vorgeschrieben – sie deshalb kurzerhand als nicht zum Auftrag der SRG gehörend darzustellen, wird ihrer Bedeutung innerhalb des Service public nicht gerecht.
Die SRG betont gleichzeitig, ihr Engagement für Schweizer Musik bleibe unverändert. Das lässt sich aus Sicht von Sonart nur schwer mit dem Verkauf dreier Programme vereinbaren, auf denen Schweizer Musik bisher strukturell und mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent verankert war. Ein allgemeines Bekenntnis zur Schweizer Musik kann diese konkrete Sichtbarkeit nicht ersetzen.
Sonart fordert deshalb von CH Media und Digris, den Anteil von mindestens 50 Prozent Schweizer Musik auch über die zweijährige Garantie hinaus beizubehalten. Weiter heisst es: «Von der SRG erwarten wir, dass sie den Verlust dieser wichtigen Plattformen nicht einfach hinnimmt, sondern in ihren verbleibenden Radio-, TV- und digitalen Angeboten konkret kompensiert und zusätzliche Sichtbarkeit für Schweizer Musik schafft.»
Wer die Unterstützung der Kulturschaffenden für einen starken Service public in Anspruch nimmt, müsse zeigen, dass Schweizer Kultur innerhalb dieses Service public tatsächlich einen entsprechenden Stellenwert behält.





