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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Das laute Schweigen des BAG

15. Mai 2021
von Theo Martin

Das Bundesamt für Gesundheit ist nicht imstande zu sagen, wieso es die Blasmusik diskriminiert. AKTUALISIERT: Nach 23 Tagen ist die Antwort des BAG eingetroffen, allerdings ohne Antwort auf die Frage nach den Studien ..

 

(Die Antwort BAG und unsere Einschätzung dazu sind ganz unten im Text zu finden)


In der Medienkonferenz vom 20. April hat Patrick Mathys gegenüber einem Bündner Journalisten ausgesagt, es gebe «andere» Studien, welche die Gefährlichkeit der Blasmusik belegen würden. Der Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband hat deshalb am 27. April den Leiter Sektion Krisenbewältigung schriftlich gebeten, diese Studien zu nennen oder sogar zugänglich zu machen. 17 Tage später warten wir immer noch auf Antwort.

Wir gehen deshalb davon aus, dass es diese Studien nicht gibt. Uns sind einzig Untersuchungen bekannt, welche gewisse Hinweise auf Ansteckungen beim Singen geben. Die 25-Quadratmeter-Regel für Blasinstrumente ist deshalb reine Willkür.

Der Seeländer Peter Marti hat das in den Sozialen Medien so ausgedrückt: «Der Dirigent wird ziemlich viele Aerosole ausstossen, weil er wegen der 25-Quadratmeter-Regel so laut proben muss.»

Das laute Schweigen des BAG ist vor allem störend, weil es System hat. Bereits das Schreiben des Schweizer Blasmusikverbands vom 5. April ist nämlich nicht beantwortet worden. Erst nach einer Intervention durch Ständerat Werner Salzmann am 21. April ist dann am 22. April eine Antwort erfolgt.

Dem Berner Politiker wurde das aber nicht gesagt. Er als er am 1. Mai nochmals nachfragte, erhielt er vom Generalsekretär des Eidgenössischen Departements des Innern die entsprechende Antwort.

Der Clou ist nun aber folgende Aussage: «Festhalten möchten wir aber, dass das BAG stets bemüht ist sicherzustellen, dass insbesondere Verbandsanfragen schnellstmöglich beantwortet werden und auch ein Monitoring von Verbandsanfragen stattfindet.» Wie gesagt: Der BDV hat bis dato keine Antwort erhalten.

Weiter: «Wenn Bürger- oder Verbandsanfragen per E-Mail an das BAG gesendet werden, erhalten die Absender schon seit geraumer Zeit eine Eingangsbestätigung – dies hätte eigentlich auch hier der Fall sein müssen.» Der BDV hat keine Eingangsbestätigung erhalten, wohl weil wir die Anfrage per Schweizer A-Post geschickt haben.

Inzwischen hat der Bundesrat für Ende Mai gewisse Lockerungen in Aussicht gestellt. In Bezug auf die Blasmusik sind diese aber weiterhin ziemlich unklar und nicht immer praktikabel. Fair wäre eine Rückkehr zur früheren Regel mit 1,5 Meter Abstand gewesen. Es gibt genügend Untersuchungen, die zeigen, dass ein solcher Abstand für Blasinstrumente reicht.

Bitte unterschreibt deshalb weiterhin die Online-Petition.


Aktualisierung vom 22. Mai

Gestern, am 21. Mai um 17.18 Uhr, ist die Antwort des BAG trotzdem noch eingetroffen. Allerdings ist es ein Standardbrief - wir haben ausdrücklich nach Studien gefragt, welche laut Patrick Mathys die Gefährlichkeit der Blasmusik zeigen. An der Medienkonferenz vom 20. April ist es ausdrücklich um die Blasmusik gegangen, nicht um allgemeine Untersuchungen.

Wir haben deshalb heute dem BAG folgende Antwort geschickt:

 

Guten Tag, liebes Team COVID-19

Gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Mails von gestern Abend und danke Ihnen dafür.

Gleichzeit muss ich aber feststellen, dass wir mit dieser Standardantwort nicht einverstanden sind.

  • Unsere ausdrückliche Frage ist in keiner Art und Weise beantwortet.
  • Wenn Sie erst nach 23 Tagen antworten, missachten Sie klar die Aussage von EDI-Generalsekretär Lukas Gresch-Brunner an Ständerat Werner Salzmann vom 1. Mai («…dass insbesondere Verbandsanfragen schnellstmöglich beantwortet werden»).

Da Sie selbst nach 23 Tagen (!) keine Studie nennen, ist offensichtlich, dass es diese Studien nicht gibt. Damit sind sämtliche Sonderregeln für die Blasmusik per sofort aufzuheben, da sie in absolut unverhältnismässiger Weise in die Grundrechte, insbesondere in die persönliche Freiheit sowie in die Wirtschaftsfreiheit von Vereinen eingreifen.

Wir verlangen ab sofort

  • Keine besonderen Personenobergrenzen für die Blasmusik
  • Rückkehr zum alten Regime: 1,5 Meter Abstand
  • Maskenpflicht bis zum Sitzplatz

Alle weiteren Einschränkungen sind diskriminierend, da es keinen einzigen konkreten Grund dafür gibt. Mit dem oben erwähnten Regime sind die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen ausreichend eingehalten.

Gerne hoffe ich, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

 

 Brief BDV an BAG

 

 Antwort BAG an DV

Größe: 1.69 mb