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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Weniger Subventionen

Der Bundesrat verabschiedet die Kulturbotschaft 2025-2028

02. März 2024
von Theo Martin
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 an das Parlament verabschiedet. Die Blasmusik kommt darin indirekt vor. Für ihre Umsetzung sind Finanzmittel in der Höhe von 987 Millionen Franken vorgesehen, 14 Millionen weniger als geplant.
 

Die Botschaft zur Förderung der Kultur (Kulturbotschaft) legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2025-2028 fest. Sie präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums. Das steht in einer am 1. März veröffentlichten Medienmitteilung zu dem 148 Seiten dicken Antrag ans Parlament.

 

Blasmusik nicht erwähnt

Zur Amateurkultur heisst es in dem Bericht ab Seite 85: «Rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung üben regelmässig eigene kulturelle Aktivitäten aus. Viele Personen engagieren sich freiwillig und ehrenamtlich in Vereinen und damit für die Gesellschaft. Die Vereine bieten auch ein Betätigungsfeld für professionelle Kulturschaffende, beispielsweise in der musikalischen Leitung von Chören und Orchestern. Der Amateurkultur kommt darum eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung zu.» Die Blasmusik wird jedoch nicht namentlich erwähnt.

Weiter heisst es auf Seite 87: «Das 2022 eingeführte Programm «Junge Talente Musik» unterstützt die Kantone bei der Entwicklung und der Umsetzung von eigenen Begabtenförderprogrammen,
damit Kinder und Jugendliche mit einem überdurchschnittlichen musikalischen Potenzial frühzeitig und ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden können." Es fehlten aber Strategien, wie das Vereinswesen und die Amateurkultur für die Zukunft gestärkt werden können. Im Zug der zunehmenden Digitalisierung stünden Vereine unter einem Professionalisierungsdruck, die Erwartungen der Mitglieder haben sich gewandelt; gleichzeitig sinke die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu betätigen, heisst es in der Botschaft weiter.

Organisationen bleiben selber zuständig

Der Bund hat laut der Medienmitteilung die aktuellen Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz eingehend analysiert. Alle anderen Akteure der Kulturförderung – Kantone, Städte und Gemeinden sowie Kulturverbände – wurden erstmals in die Konzipierung der Kulturbotschaft miteinbezogen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme konnten sechs Handlungsfelder bestimmt werden: Kultur als Arbeitswelt, Aktualisierung der Kulturförderung, Digitale Transformation in der Kultur, Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit, Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis und Zusammenarbeit im Kulturbereich. Die sechs Handlungsfelder hätten eine nationale Reichweite und bildeten die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit und Koordination der Kulturpolitik in der Schweiz. Die Kompetenzen der verschiedenen Beteiligten blieben dabei gewährleistet, heisst es weiter.

Für jedes Handlungsfeld wurden Schwerpunkte definiert. Namentlich will der Bund eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden garantieren sowie deren Arbeitsbedingungen und die Chancengleichheit verbessern. Die Unterstützungen werden unter Berücksichtigung des gesamten Wertschöpfungsprozesses vergeben. Der Bund wird ausserdem die digitale Transformation in der Kultur unterstützen und neue digitale und hybride Formate der Produktion, Verbreitung und Vermittlung berücksichtigen. Er wird die Nachhaltigkeit im Kultursektor und einen breiten Zugang zur Kultur fördern und sich für die Bewahrung, Weiterentwicklung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes und für eine transparente Aufarbeitung des historisch belasteten Kulturerbes einsetzen.

Vernehmlassung: Breite Zustimmung

In der Vernehmlassung wurde die Kulturbotschaft 2025–2028 insgesamt positiv aufgenommen. Der Schweizer Blasmusikverband hat sich in der Vernehmlassung ebenfalls geäussert. Die Entwicklungsmassnahmen der Kulturpolitik des Bundes und der Wille, die Themen umfassend anzugehen, stiessen laut Medienmitteilung auf Zustimmung.

Für die Umsetzung sind Finanzmittel in der Höhe von 987 Millionen Franken vorgesehen, 14 Millionen Franken weniger als im Vernehmlassungsentwurf. Der Finanzrahmen berücksichtigt die Entscheide des Bundesrats vom 14. Februar 2024 bezüglich der Haushaltsbereinigung. Die Kulturbotschaft 2025–2028 wurde an das Parlament verabschiedet.

 

 

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